Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Steuerberatung, Zusammenarbeit und die Kanzlei Beck in Nürnberg.
Allgemeines zur Steuerberatung
Ein Steuerberater lohnt sich fast immer — nicht nur, wenn die Steuersituation komplex ist. Viele Mandanten erhalten durch eine professionelle Erklärung deutlich höhere Erstattungen, als die Beratung kostet. Besonders empfehlenswert ist ein Steuerberater bei Selbstständigkeit, Immobilienbesitz, Erbschaften, Auslandseinnahmen oder mehreren Einkunftsarten.
Für Privatpersonen, die keine Pflicht zur Abgabe haben, gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Wer von einem Steuerberater vertreten wird, hat automatisch Zeit bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres. Bei Unternehmern und Selbstständigen gelten spezifische Fristen, die wir für Sie im Blick behalten.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und ist abhängig vom Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Wir legen die Kosten transparent dar — bei einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung.
Ja, allerdings teilweise. Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, die betriebliche oder berufliche Einnahmen betreffen, können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für den privaten Teil der Erklärung sind die Kosten leider nicht mehr absetzbar.
Für Selbstständige & Unternehmen
Bei der Gründung müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden, die Umsatzsteuer-Pflicht prüfen, eine geeignete Rechtsform wählen und entscheiden, ob Sie eine EÜR oder eine Bilanz erstellen. Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Existenzgründung und sorgen dafür, dass Sie von Anfang an optimal aufgestellt sind.
Nein, echte Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Ingenieure) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende hingegen schon. Die Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig — wir prüfen Ihre Situation sorgfältig, um Missklassifizierungen und damit verbundene Nachzahlungen zu vermeiden.
Das hängt von Ihrer Umsatzsteuerzahllast ab. In der Regel monatlich oder vierteljährlich. Im Gründungsjahr und dem Folgejahr ist grundsätzlich monatliche Abgabe vorgeschrieben. Wir übernehmen die fristgerechte Einreichung für Sie.
Zusammenarbeit mit Steuerkanzlei Beck
Wir starten mit einem persönlichen Erstgespräch — in der Kanzlei oder telefonisch. Anschließend übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder in Papierform). Wir bearbeiten alles sorgfältig, prüfen Bescheide und halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Kurze Wege, direkte Kommunikation.
Ja. Wir arbeiten modern und empfehlen die digitale Übermittlung von Belegen — per E-Mail oder über geeignete Plattformen. Das spart Zeit und reduziert Papierkram. Natürlich können Sie auch persönlich vorbeikommen.
Grundsätzlich ja. Viele steuerliche Angelegenheiten lassen sich hervorragend digital abwickeln. Für persönliche Gespräche und Beratungen bevorzugen wir jedoch Mandanten aus Nürnberg und dem Großraum. Sprechen Sie uns einfach an.
Bleiben Sie ruhig und informieren Sie uns umgehend. Wir begleiten Sie durch die gesamte Betriebsprüfung, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, kommunizieren mit dem Finanzamt und vertreten Ihre Interessen professionell.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten schnell und unkompliziert.